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Familienpass

Einen Familienpass können folgende Personen (Wohnsitz in Goch) beantragen:

  • Eltern und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
  • Familien, in denen der Haushaltsvorstand Arbeitslosengeld II  (Hartz IV) erhält (Bürgergeld)
  • Empfänger "Wirtschaftlicher Jugendhilfe" nach dem SGB VII
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, wenn ein "Barbetrag/Taschengeld" nach dem SGB XII
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von UVG Leistungen
  • Empfänger von Leistungen nach dem AsybLG

Mit dem Gocher Familienpass werden bei den nachstehenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen Vergünstigungen gewährt:

Freier Eintritt bzw. kostenlose Inanspruchnahme:

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Nachweis Leistungsbezug (z.B. aktueller Wohngeldbescheid)
  • Nachweis Schul-oder Berufsausbildung (über 18 Jahren)

Bearbeitungsdauer

1 Tag (in der Regel wird der Familienpass vor Ort ausgestellt)

Besonderheiten

Heranwachsende über 18 Jahren, die sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden (bis zum 27.Lebensjahr) und weiterhin im Haushalt gemeldet sind (Haupt-oder Nebenwohnsitz), können  in den Familienpass eingetragen werden.

Entsprechende Nachweise (wie z. B. Studienbescheinigungen, Schulbescheinigungen, Ausbildungsvertrag usw.) sind vorzulegen.

Prozess

Zunächst vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgerservice. Zum Termin bringen Sie Ihr Ausweisdokument und alle erforderlichen Unterlagen/ Nachweise mit.

 

Bei online-Anträgen erhalten Sie den Familienpass per Post

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Der Familienpass wird für 2 Jahre ausgestellt.

Wenn entsprechende Leistungsbescheide (z.B. Wohngeld usw.) einen anderen Zeitraum beinhalten wird die Gültigkeit des Familienpasses entsprechend angepasst. 

Dies gilt auch wenn Heranwachsende über 18 Jahren entsprechende Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge usw. vorlegen.

https://www.vhs-goch.de/

https://museum-goch.de/

https://gochness.de/

 

Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.

 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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