„Miteinander besser leben" fördert Aktivitäten und Initiativen, die dem Ziel dienen, das Wohnumfeld in Goch zu erhalten bzw. zu verbessern. Projekte Gocher Bürgerinnen und Bürgern, sowie in der Stadt tätige Vereine, Verbände, Kirchen und Einrichtungen des sozialen Lebens können gefördert werden. Hierfür stellt der Rat der Stadt Goch jährlich Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung.
Einige Impressionen zu den umgesetzten Projekten der letzten Jahre finden Sie unten auf dieser Seite.
Förderkriterien
Grundsätzlich werden Projekte aus allen Bereichen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens gefördert, solange das Wohnumfeld durch das Projekt verbessert bzw. erhalten wird.
Die Projekte müssen in Goch geplant werden und der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Es darf sich nicht um eine Finanzierung von kommunalen Pflichtaufgaben oder die Umsetzung kommunaler Planung handeln.
Einzelheiten zu den Förderkriterien sind in den Förderrichtlinien aufgeführt.
Fördersumme
Die Förderung erfolgt auf Grundlage eines abgestimmten Projektkonzepts und eines belastbaren Finanzierungsplanes. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendung. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro.
Antragsverfahren
Die Förderanträge sind schriftlich einzureichen.
Den genauen Inhalt des Antrags entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie „Miteinander besser leben".
Die Anträge sind an den Fachbereich II - Bauen und Ordnung zu senden.
Der zuständige Fachbereich prüft, inwieweit das Projekt nach den Förderrichtlinien förderfähig ist.
ACHTUNG! Der Zeitraum für einen Antrag im Jahr 2023 ist abgelaufen.
Umgesetzte Projekte 2022
Für die Fördergelder aus dem Jahr 2022 lief die Antragsfrist bis zum 30.06.2022.
Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 die Vergabe der Fördergelder beschlossen. Die Beschlussvorlage Nr. 121/2022 mit den eingereichten Anträgen als Anlagen können Sie hier im Ratsinformationssystem der Stadt Goch abrufen.
Es konnten sechs Projekte mit jeweils 5.000,00 € gefördert werden.
Projekt 1
„Neugestaltung Anlegeplatz“ in Kessel – derzeit noch in der Umsetzung
Projekt 2
„Außenterrasse mit barrierefreiem Zugang zu Sporthalle/Jugendraum“ in Hassum – derzeit noch in der Umsetzung
Projekt 3
„Hinweistafeln zu Pfalzdorfer Höfen und Häuser“ – derzeit noch in der Umsetzung
Projekt 4
„Verschönerung Dorfplatz Hommersum und Platzierung Tische und Bänke“ – derzeit noch in der Umsetzung
Projekt 5
„Witterungsschutz & Sitzgelegenheiten auf der Sportanlage“ in Asperden – derzeit noch in der Umsetzung
Projekt 6
„Skulptur im Eingangsbereich“ – derzeit noch in der Umsetzung
Förderungen im Jahr 2021
Für die Fördergelder aus dem Jahr 2021 lief die Antragsfrist bis zum 30.09.2021.
Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 über die Vergabe der Fördergelder beschlossen. Die Beschlussvorlage Nr. 154/2021 mit den eingereichten Anträgen als Anlage können sie hier im Ratsinformationssystem der Stadt Goch abrufen.
Erneut konnten vier Projekte mit jeweils rd. 5.000 Euro gefördert werden.
Förderungen im Jahr 2020
Für die Fördergelder aus dem Jahr 2020 lief die Antragsfrist bis zum 30.09.2020.
Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 über die Vergabe der Fördergelder beschlossen. Die Beschlussvorlage Nr. 137/2020 mit den eingereichten Anträgen als Anlage können sie hier im Ratsinformationssystem der Stadt Goch abrufen.
Erneut konnten vier Projekte mit jeweils rd. 5.000 Euro gefördert werden.
Projekt 3
(ohne Bild, Stand: 20.04.2023)
„Neugestaltung Grillplatz Asperden“ – die Umsetzung des Projektes kann erst 2023 erfolgen
Förderungen im Jahr 2019
Die Förderrichtlinie wurde am 20.08.2019 durch den Rat der Stadt Goch beschlossen. Die Antragsfrist für die Fördergelder aus dem Jahr 2019 lief bis zum 31.12.2019.
Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 über die Vergabe der Fördergelder beschlossen. Die Beschlussvorlage Nr. 1/2020 mit den eingereichten Anträgen als Anlage können hier im Ratsinformationssystem der Stadt Goch abrufen werden.
Vier Projekte konnten mit jeweils rd. 5.000 Euro gefördert werden.
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Telefonnummer: 0 28 23 / 320 - 204
E-Mail: holger.hortmann-van.husen@goch.de