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Umwandlung Schottergärten

Stadt Goch fördert naturnahe Vorgartengestaltung

Die Stadt Goch engagiert sich für naturnahe und insektenfreundliche Vorgärten. Denn versiegelte Flächen und Schottergärten sind schlecht für die Umwelt: Regenwasser kann nicht gut versickern, Bienen und anderen Insekten fehlt der Lebensraum. Im Rahmen eines Förderprogrammes unterstützt die Stadt Goch eine entsprechende Umgestaltung. 

Förderkriterien

Es werden Aktivitäten gefördert, die dem Ziel dienen, Schottergärten und versiegelte Flächen in insektenfreundliche und naturnahe Gärten umzuwandeln.

Förderfähig sind insbesondere die Kosten für folgende Leistungen:

  • Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug von Schottergärten oder versiegelten Flächen sowie weiteren, für die Entsiegelung zu entfernenden Materialien
  • Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie naturnahe Neubepflanzung, insbesondere mit Sträuchern und Stauden

Schottergärten im Sinne dieser Richtlinie sind solche Flächen in Vorgärten und Gärten von Wohnhäusern, die zu über 80 % mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind. Versiegelte Flächen im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die zu über 80 % durch Asphalt oder Pflasterungen aller Art geprägt sind.

  • Die umzuwandelnde Fläche, für die eine Förderung beantragt wird, ist im Privateigentum und liegt im Gebiet der Stadt Goch (einschließlich Ortsteile).
  • Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche auf einem Grundstück beträgt 15 m², welche auch in mehrere Teilflächen aufgeteilt sein kann.
  • Der überwiegende Bereich der umzuwandelnden Fläche muss im Bereich des Vorgartens liegen.
  • Die umgewandelte Fläche muss mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.

Vorschriften des öffentlichen Baurechtes werden durch diese Förderrichtlinie nicht berührt.

Flyer: Grün statt Grau (Anklicken zum vergrößern)
Antragsverfahren

Förderanträge können nur für noch nicht durchgeführte und nicht begonnene Umwandlungen gestellt werden und beinhalten eine Projektbeschreibung unter Berücksichtigung der Förderkriterien sowie eine Kostenschätzung bzw. einen Kostenvoranschlag. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, die den derzeitigen Stand der Versiegelung zeigen. Der Antrag muss den Namen, die Anschrift und die Bankverbindung der antragstellenden Person enthalten.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten in insektenfreundlich und naturnah gestaltete Vorgärten im Downloadbereich.

Für das Jahr 2024 können bis einschließlich 30.06.2024 Anträge eingereicht werden. 

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