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Umwandlung Schottergärten

Die Stadt Goch engagiert sich für naturnahe und insektenfreundliche Vorgärten. Denn versiegelte Flächen und Schottergärten sind schlecht für die Umwelt: Regenwasser kann nicht gut versickern, Bienen und anderen Insekten fehlt der Lebensraum. Im Rahmen eines Förderprogrammes unterstützt die Stadt Goch eine entsprechende Umgestaltung. 

Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2025 über das Antragsformular eingereicht werden.

Unter Downloads finden Sie ein Hinweisblatt mit den wichtigsten Informationen zu diesem Förderprogramm und die Förderrichtlinie zur Umwandlung von Schottergärten in insektenfreundlich und naturnah gestaltete Vorgärten.

Flyer Grün statt Grau (Rechte: Stadt Goch)
naturnahe Vorgärten
Förderkriterien

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer/-innen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte), Mieter/-innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, eine Wohnungseigentümergemeinschaft unter Vorlage eines bestandskräftigen Beschlusses der Gemeinschaft.

Es werden Aktivitäten gefördert, die dem Ziel dienen, Schottergärten und versiegelte Flächen in insektenfreundliche und naturnahe Gärten umzuwandeln.

Förderfähig sind insbesondere die Kosten für folgende Leistungen:

  • Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug von Schottergärten oder versiegelten Flächen sowie weiteren, für die Entsiegelung zu entfernenden Materialien
  • Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie naturnahe Neubepflanzung, insbesondere mit Sträuchern und Stauden 

Schottergärten im Sinne dieser Richtlinie sind solche Flächen in Vorgärten und Gärten von Wohnhäusern, die zu über 80 % mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind. Versiegelte Flächen im Sinne dieser Richtlinie sind solche, die zu über 80 % durch Asphalt oder Pflasterungen aller Art geprägt sind.

Weitere Fördervoraussetzungen sind:

  • Die umzuwandelnde Fläche, für die eine Förderung beantragt wird, ist im Privateigentum und liegt im Gebiet der Stadt Goch (einschließlich Ortsteile).
  • Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche auf einem Grundstück beträgt 15 m², welche auch in mehrere Teilflächen aufgeteilt sein kann.
  • Der überwiegende Bereich der umzuwandelnden Fläche muss im Bereich des Vorgartens liegen.
  • Die umgewandelte Fläche muss mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.

Der Antrag muss vor dem Beginn der Umwandlung des Schottergartens gestellt werden. Mit der zur Förderung vorgesehenen Maßnahme darf erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden. Dem Antrag sind eine Projektbeschreibung, eine Kostenschätzung bzw. ein Kostenvoranschlag sowie Fotos vom derzeitigen Stand der Versiegelung beizufügen.

Fördersumme

Die Förderung ist begrenzt auf 1.000 € je Antrag. Gehen bis zum 30.06.2025 mehr Anträge ein, als gefördert werden können, werden die Fördergelder nach der Größe der umzugestaltenden Fläche vergeben, wobei größere umzugestaltende Flächen kleineren Flächen vorgehen.

Praxisbeispiele Schottergärtenumwandlung (vorher/nachher)

Schottergärtenumwandlung Praxisbeispiele

Videoinformation zum Förderprogramm Schottergärten

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Video zum Förderprogramm Schottergärten

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