Inhalt

Abwasserangelegenheiten

In der Stadt Goch nimmt der Abwasserbetrieb der Stadt Goch – AöR – die Abwasserbeseitigung im Rahmen des Landeswassergesetzes (LWG NRW) in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wahr.

Darüber hinaus ist die Anstalt des öffentlichen Rechts sowohl für die Vorbereitung und Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes als auch für die Vertretung der Stadt Goch in den Abwasserzweckverbänden zuständig.

Die GO! - Die Gocher Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt im Auftrage des Abwasserbetriebes im Gocher Stadtgebiet die Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Abwasserbeseitigung aus.

Kanalanschlusskosten- und beiträge

Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung dieser Abwasseranlage erhebt der Abwasserbetrieb einen Kanalanschlussbeitrag von den Grundstückseigentümern der anzuschließenden Grundstücke nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch. Maßstab für die Berechnung dieses Kanalanschlussbeitrages ist die Veranlagungsfläche, die sich aus der Vervielfachung der Grundstücksfläche mit entsprechenden Veranlagungsfaktoren ergibt.

Im Rahmen der Herstellung und Erweiterung eines Schmutzwasserkanals wird üblicherweise jedes bebaute oder bebaubare Grundstück über eine unterirdische Anschlussleitung an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen. Hierfür erhebt der Abwasserbetrieb Kanalanschlusskosten nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch.

Abwassergebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt der Abwasserbetrieb Abwassergebühren nach den Richtlinien der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Goch in Form von Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich hierbei nach der bezogenen Frischwassermenge des letzten Kalenderjahres. Die Niederschlagswassergebühr ermittelt sich aufgrund der Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die Gebühr für das Entsorgen von Abwässern und Fäkalschlämmen aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen bemisst sich nach den Richtlinien der Satzung der Stadt Goch über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen nach der Menge der entsorgten Abwässer und Fäkalschlämme des letzten Kalenderjahres.

Neben den Gebühren für die Abwasserbeseitigung werden ebenfalls Gebühren für die Deckung des Beitrags an den Niersverband und Gebühren für die Deckung des Beitrages an den Wasser- und Bodenverband Baaler Bruch erhoben.

Ansprechpartner
Abwasserbetrieb der Stadt Goch (AöR)
Telefon: 0 28 23 / 97 18 - 0
Fax: 0 28 23 / 97 18-200
E-Mail: info-wirtschaftsbetriebe@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht