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Wahl zum Integrationsrat: Jetzt Wahlvorschläge einreichen

Symbolbild: Integrationsrat (Rechte: hkama - stock.adobe.com)
Symbolbild: Integrationsrat (Rechte: hkama - stock.adobe.com)

In Goch haben mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz. Daher ist die Stadt Goch verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden. Er wird aus insgesamt 15 Mitgliedern bestehen. Zehn von ihnen werden gewählt, dazu kommen fünf vom Rat bestellte Ratsmitglieder. Die Wahl findet am Tag der Kommunalwahl, also am 14. September 2025, statt.

Aktuell und noch bis zum 7. Juli 2025 können Wahlvorschläge für den Integrationsrat eingereicht werden. Dies können Listenwahlvorschläge oder Vorschläge für Einzelbewerber sein. Vorgeschlagen werden können alle wahlberechtigten Personen sowie Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Einzelheiten sind in der Wahlordnung zum Integrationsrat sowie in einer amtlichen Bekanntmachung aufgeführt.

Wahlberechtigt am 14. September 2025 sind ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie Mitbürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten oder nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz erworben haben. die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Informationen zur Wahl folgen rechtzeitig. (tm)

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