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Was erledige ich wo?

Die Dienstleistungen der Stadt Goch im Überblick. Hier finden Sie Informationen, Formulare, Ansprechpartner und vieles mehr zu Ihrem Anliegen. Viele dieser Services lassen sich schon vollständig digital abwickeln. So können Sie Anträge online stellen, bequem Nachweise hochladen und ggfs. anfallende Gebühren online bezahlen. Für viele andere Dienstleistungen stehen Ihnen Formulare, teilweise online ausfüllbar, zum Download zur Verfügung.
  • Familienname

    Es kann aufgrund verschiedenster Ursachen dazu kommen, dass sich der Name einer Person ändert. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Erklärungsmöglichkeiten, die nicht unter das Namensänderungsgesetz fallen. Beispiele für solche Namensänderungen können sein: Die Eltern eines Kindes haben einen Ehenamen bestimmt; ein Kind, welches nicht gemeinsames Kind der Eheleute ist, soll einbenannt werden; ein Spätaussiedler legt seinen Vatersnamen ab; Personen mit einer Namenskette bildet mit Hilfe einer Angleichungserklärung Vor- und Familiennamen usw.

  • Familienpass

    Familienpass für Gocher Einwohner
    Mit dem Gocher Familienpass werden bei den nachstehenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen Vergünstigungen gewährt:

  • Fehlgeburt anzeigen

    Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit für Sorgeberechtigte, eine Fehlgeburt beim Standesamt anzuzeigen.

  • Feststellung der Wählbarkeit

    Allgemeine Informationen zur Wählbarkeitsfeststellung

  • Fischereischein

    Personen die eine Fischerprüfung abgelegt haben, können beim Bürgerservice oder online über das NRW Serviceportal einen Fischereischein beantragen.

  • Flächennutzungsplan

    Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung der Gemeindeflächen dar. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

  • Förderschule, Anmeldung

    Informationen für Schülerinnnen oder Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Rahmen der Anmeldung an einer Förderschulung

  • Förderung der Jugendverbandsarbeit

    In der Stadt Goch werden aufgrund des Engagements der Träger der freien Jugendhilfe, der Jugendverbandsarbeit und der Träger der offenen Jugendeinrichtungen eine Vielzahl von Angeboten für Kinder und Jugendliche verlässlich durchgeführt.

  • Friedhofswesen/Bestattungen Stadt Goch

    Die Stadt Goch ist zuständig für die Unterhaltung, Pflege und die Vermittlung von Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen in der Stadt Goch.

  • Frühe Hilfen

    Hier finden Sie weitere Informationen

  • Führerschein umtauschen

    Umtausch und Pflichtumtausch Führerschein.

  • Führungszeugnisse

    Beantragung von einfachen und erweiterten Führungszeugnissen für private und behördliche Zwecke.
    Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um ein über den betreffenden Inhalt des Zentralregisters.

  • Fundsachen

    Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.

  • Gartenwasserzähler - Anmeldung und Zählerstandsmeldung des Zweitzählers

    Für die Gartenbewässerung wird häufig Frischwasser in größeren Mengen genutzt. Dieses wird dann nicht in den Schmutzwasserkanal geleitet. Für diese Wassermengen fällt keine Abwassergebühr an, so dass Gartenbesitzer sparen können. Zur Erfassung dieser Mengen ist jedoch die Installation eines geeichten Kaltwasserzählers, auch Wasseruhr genannt, erforderlich. Dieser geeichte Kaltwasserzähler ist alle 6 Jahre auszutauschen.

  • Geburt im Ausland

    Eine im Ausland erfolgte Geburt einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann in ein deutsches Register nachbeurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

  • Geburt im Inland

    Informationen rund um das Thema Geburt im Inland

  • Genehmigung für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Einzelheiten zum Thema Teilungsgenehmigungen regelt die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren

    Für den Bau oder die (Nutzungs-)Änderung von z.B. Wohngebäuden mit einer Höhe bis zu 7 m benötigen Sie keine Baugenehmigung. Statt eines Bauantrages müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung bei der Gemeinde einreichen.

  • Gewerbeabmeldung

    Abmeldung eines stehenden Gewerbes.

  • Gewerbeanmeldung

    Anmeldung eines stehenden Gewerbes. Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen.

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