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Geburt im Inland

Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In jedem Fall sollten Sie sich beim zuständigen Standesamt rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zur Geburtsbeurkundung mitbringen müssen.

Ist eine vertrauliche Geburt geplant, so wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

In diesem Fall ist eine Bescheinigung der Hebamme vorzulegen, die die Geburt geleitet hat.

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden ist das registerführende Standesamt zuständig. Das Standesamt Goch bietet hierzu ein Urkundenportal an, über das Sie die Urkunden in verschiedenen Formaten beantragen können.

 

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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