Inhalt

Geburt im Ausland

Wurde ein deutsches Kind im Ausland geboren, kann dessen Geburt in ein deutsches Personenstandsregister nachbeurkundet werden. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht