Entweder stellt die antragsberechtigte Person den Nachbeurkundungsantrag direkt beim zuständigen Standesamt oder bei Aufenthalt im Ausland über die zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland.
Letztere stellt in der Regel die wichtigsten für die Beurkundung notwendigen Dokumente in Form einer beglaubigten Kopie zusammen und übersendet diese mit dem Nachbeurkundungsantrag an das entgegennehmende Standesamt. In vielen Fällen sind noch weitere Unterlagen durch den Antragsteller nachzureichen.
Soll der Antrag direkt beim Standesamt gestellt werden, erhalten Sie bei diesem Auskunft über sämtliche notwendigen Dokumente.
Sobald alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Nachbeurkundung erfüllt sind, kann diese zeitnah abgeschlossen werden.
Nach der Entrichtung der Gebühren werden die beantragten deutschen Personenstandsurkunden entweder abgeholt oder per Post übersandt.