Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?
Gesamteinkommen
Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigender Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.
Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum
- Steuern vom Einkommen
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.
Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum
Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.
Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.
Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Weiterhin wird ein pauschaler Betrag als Heizkosten-Entlastungsbetrag zusätzlich zum errechneten Wohngeld aus der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung gezahlt. Dieser erfolgt gestaffelt nach Haushaltsgröße. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.
Einkommen der Haushaltsmitglieder
Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.
Zum Beispiel:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.