Benötigte Formulare
Unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe wird die rechtliche und finanzielle Abwicklung der Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sowie für deren Mütter, Väter oder Pflegefamilien nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verstanden. Die Gewährung kann in ambulanter Form sowie in stationären und teilstationären Einrichtungen erfolgen.
Insbesondere bei der Vollzeitpflege und bei der Heimerziehung wird der Lebensunterhalt für den im SGB VIII genannten Personenkreis sichergestellt.
Grundlage der Arbeit in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist der stetige Austausch und die enge Zusammenarbeit mit den pädagogischen Kräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes, sowie den Kollegen der Eingliederungshilfe, der Jugendgerichtshilfe und des Pflegekinderdienstes.
Im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die Entscheidungen der pädagogischen Kräfte nach rechtlicher und finanzieller Prüfung umgesetzt. Nach Bewilligung werden entsprechende Kostenzusagen an die jeweiligen Träger der Maßnahmen erteilt.
Ansprechpartner
Telefon: 0 28 23 / 320 - 263
E-Mail: wirtschaftlichejugendhilfe@goch.de
David Gipmann
Telefon: 0 28 23 / 320 - 230
E-Mail: wirtschaftlichejugendhilfe@goch.de
Sophie de Ryk
Telefon: 02823 / 320 - 259
E-Mail: wirtschaftlichejugendhilfe@goch.de