Bei der Verfahrenslotsin handelt es sich um ein kostenloses und vertrauliches Beratungsangebot für junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen wollen. Bei der Eingliederungshilfe geht es darum, Menschen mit (drohenden) Behinderungen durch unterschiedliche Leistungen bei der Teilhabe an allen Lebensbereichen und bei der Integration in die Gesellschaft zu unterstützen. Genau hier setzt die Verfahrenslotsin mit ihrem Angebot an: stets am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien orientiert, wird gemeinsam versucht die passenden Angebote für die jeweilige Lebenssituation zu finden.
Aufgaben:
- Beratung und Information über die verschiedenen Hilfsangebote und Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen und deren Familien
- Unterstützung bei der Antragstellung und Einreichung von Anträgen auf Eingliederungshilfe. Möglicherweise Vermittlung bis zur Rückmeldung zu ihrem Antrag und bis zum möglichen Hilfeeinsatz.
- Auf Wunsch Begleitung zu Terminen, wie z.B. Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen sowie Gesprächen mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen
- Beratung und Begleitung bei möglichen Übergängen von Leistungen zu anderen Reha-Trägern
- Überleitung zu anderen Beratungs- und Hilfeangeboten des Trägers der Eingliederungshilfe gem. §106 SGB IX nach dem 27. Lebensjahr
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit Institutionen wie Schulen, Therapeuten und anderen relevanten Stellen, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten
Zielgruppe:
- Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer festgestellten oder drohenden (seelischen, körperlichen oder geistigen) Beeinträchtigung, die einen möglichen Leistungsanspruch der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII) haben
- Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte
- Gesetzliche Betreuer*innen (z.B. bei jungen Volljährigen)
- Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen