Der Bürgerservice beglaubigt eigenhändige Unterschriften unter einem Schriftstück zum Beweis seiner Echtheit. Die Unterschift ist in Gegenwart des Mitarbeiters durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.
Nicht alle Dokumente dürfen vom Bürgerservice beglaubigt werden. Dies sind insbesondere:
- Personenstandsurkunden
- Urkunden in Grundbuchangelegenheiten
- Urkunden in Erbangelegenheiten