Benötigte Formulare
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Das tägliche Leben Ihres Kindes muss seinen Schwerpunkt eindeutig in Ihrem Haushalt haben.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird hiervon abgezogen.
So ergeben sich ab dem 01.01.2025 folgende Beträge:
• für Kinder bis zu 5 Jahren EUR 227 pro Monat
• für Kinder von 6 bis 11 Jahren EUR 299 pro Monat
• für Kinder von 12 bis 18 Jahren EUR 394 pro Monat.
Ansprechpartner
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E-Mail: uvk@goch.de
Jutta Simons
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