Benötigte Formulare
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit in Bezug auf die Realsteuern ergibt sich aus der Abgabenordnung (Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO zu § 1 Nr. 4).
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt und beinhaltet
- vorhandene Steuerrückstände,
- das Zahlungsverhalten oder
- die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.