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Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Ein Zweitpass ist generell sechs Jahre lang gültig. Falls Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen lassen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

 

Hinweis: Ab dem 01.05.2025 dürfen für Ausweis- und Reisepassanträge nur noch Lichtbilder verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zugelassen. Passbilder können daher ab sofort beim Bürgerservice der Stadt Goch zum Preis von 6,00 € gefertigt werden.

Fotografen in Ihrer Nähe: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Für Vielfliegerinnen und Vielflieger sowie für Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei der Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt. Dies ist z. B. der Fall wenn  wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht oder wenn sie einen Staat bereisen wollen, der ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass man sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten hat oder aufhalten wollte. 

Nachträgliche Ergänzungen im Reisepass sind grundsätzlich nicht möglich. Der Wohnort wird bei Bedarf jedoch gebührenfrei geändert.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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