Benötigte Formulare
Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Vor Antritt Ihrer Reise sollten Sie sich über die aktuell bestehenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren.
Hinweis: Ab dem 01.05.2025 dürfen für Ausweis- und Reisepassanträge nur noch Lichtbilder verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt wurden oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.05.2025 nicht mehr zugelassen. Passbilder können daher ab sofort beim Bürgerservice der Stadt Goch zum Preis von 6,00 € gefertigt werden.
Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich.
Bei Beantragung für Minderjährige bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.
Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile in den Reisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.