Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft bedeutet die gesetzliche Vertretung für Kinder oder Jugendliche, wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen.
Der Vormund / die Vormünderin bzw. der Pfleger / die Pflegerin ist ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Er / sie übernimmt die parteiliche und eigenverantwortliche Interessens- und Rechtsvertretung der Kinder / Jugendlichen, um auch unter schwierigen Lebensumständen die Entwicklung des Kindes / Jugendlichen zu unterstützen.