Inhalt

Pflegschaften und Vormundschaften für Minderjährige

Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft bedeutet die gesetzliche Vertretung für Kinder oder Jugendliche, wenn Eltern bzw. Personensorgeberechtigte die elterliche Sorge nicht ausüben können oder dürfen.
Der Vormund / die Vormünderin bzw. der Pfleger / die Pflegerin ist ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet. Er / sie übernimmt die parteiliche und eigenverantwortliche Interessens- und Rechtsvertretung der Kinder / Jugendlichen, um auch unter schwierigen Lebensumständen die Entwicklung des Kindes / Jugendlichen zu unterstützen.

Ansprechpartner

Sie haben das Ende der Seite erreicht