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Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist ein Fachdienst des Jugendamtes. Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrer eigenen Familie leben können, werden vorübergehend oder auf Dauer in Pflegefamilien untergebracht.

Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören:

  • Schutz/Hilfe/Beratung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  • Vermittlung von Kindern in eine Pflegefamilie, die für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können.
  • Überprüfung und Auswahl von Pflegeelternbewerbern
  • Qualifikation von Pflegeelternbewerbern durch Schulungen
  • Beratung und Begleitung des Pflegekindes und der Pflegeeltern
  • Organisation und Begleitung von Umgangskontakten zwischen dem Kind und der Herkunftsfamilie.
  • Hilfeplanung
  • Akquise neuer Pflegefamilien

Ansprechpartner

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