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Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung wird unter anderem benötigt, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen. Sie wird in der Regel einmal jährlich vom ausländischen Rententräger angefordert. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.

Eine Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist dabei vorzulegen.

Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Lebensbescheinigung wird direkt an der Information ausgestellt.

Folgende Angaben werden in der Lebensbescheinigung aufgeführt:

  • Bestätigung, dass die Person lebt, 
  • Name
  • Namenszusatz
  • Geburtsname
  • Geburtsnamenszusatz
  • Vorname
  • Geburtsdatum/-ort
  • letzte Anschrift

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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