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Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen fanden am Sonntag, den 14. September 2025, statt. Eine Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Goch fand am 28. September 2025 statt.

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zeitgleich ihre Kommunalvertretungen. Gewählt werden der Bürgermeister, der Rat, der Kreistag sowie der Landrat.

Aufgrund der vorgezogenen Landratswahl im Jahr 2022 findet die nächste Landratswahl zusammen mit den Kommunalwahlen im Jahr 2030 statt.

Darüber hinaus wurde am Tag der Kommunalwahlen im Jahr 2025 im Wahlgebiet der Stadt Goch erstmalig ein Integrationsgremium gewählt. Diese Wahl ist rechtlich selbstständig und findet auf Grundlage der Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen in Verbindung mit der vom Rat der Stadt Goch beschlossenen Wahlordnung für das Integrationsgremium statt. 

Die Ergebnisse der Kommunalwahlen sind über den folgenden Link abrufbar: https://wahlarchiv.krzn.de/kw2025/wep520/

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Urnenwahl ist lediglich am Wahltag innerhalb der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 16:00 Uhr bei der Stadt Goch vorliegen

Prozess

Sie können an den Kommunalwahlen entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in Ihrem Wahlbezirk teilnehmen.

Voraussetzungen

Wahlberechtigt ist,

  1. wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  2. Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  3. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  4. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

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