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Kinderreisepass

Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Kinder erhalten ab sofort auf Antrag einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: BMI Information

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Auch eine Berichtigung des Wohnortes, der Augenfarbe oder der Größe sind unzulässig.

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit für Personalausweise ca. 2-3 Wochen und Reisepässe ca. 4 Wochen  und länger betragen kann.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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