Inhalt

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)

Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Mitwirkung im Strafgerichtsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz (JGG). Sie wird von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht informiert, wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahren einer Straftat beschuldigt werden. Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt daraufhin Kontakt mit dem Beschuldigten und dessen Erziehungsberechtigten auf.

Zu den Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören:

  • Aufklärung über den Verlauf und die Folgen des Strafverfahrens
  • Beratung und Betreuung des Beschuldigten und der Erziehungsberechtigten während des gesamten Verfahrens
  • Teilnahme an der Gerichtsverhandlung mit Berichterstattung über den Lebenslauf und der aktuellen Lebenssituation des Beschuldigten sowie einem Vorschlag über die mögliche Reaktion aus erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkten im Falle einer Verurteilung
  • Vermittlung und Überwachung der vom Gericht verhängten Weisungen und Auflagen (z.B.: Sozialer Hilfsdienst, Sozialer Trainingskurs, Drogenscreening etc.)

Ansprechpartner

Sie haben das Ende der Seite erreicht