Benötigte Formulare
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen, die die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Ein Anspruch ergibt sich, wenn das Einkommen und Vermögen aller im Haushalt lebender Personen nicht ausreichend ist, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Vereinfacht gesagt, besteht ein Anspruch, wenn der Bedarf größer ist als das Einkommen und die Lücke nicht durch vorhandenes Vermögen geschlossen werden kann.
Es sind alle Nachweise zum Einkommen und Vermögen zur Prüfung vorzulegen. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Anspruch richtig ausgerechnet werden kann.