Benötigte Formulare
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich Änderungen hinsichtlich Ihres bereits angemeldeten stehenden Gewerbes ergeben. Dies ist unter anderem der Fall bei
- Verlegungen der Betriebsstätte innerhalb der Stadt Goch
- Änderung des Warenangebotes
- Änderung der Tätigkeit und
- Änderung des Namens des Einzelgewerbetreibenden oder des Firmennamens.
Die Gewerbeummeldung ist umgehend vorzunehmen. Sie können Ihr Gewerbe auch über das Gewerbe-Service-Portal NRW online ummelden.