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Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich Änderungen hinsichtlich Ihres bereits angemeldeten stehenden Gewerbes ergeben. Dies ist unter anderem der Fall bei 

  • Verlegungen der Betriebsstätte innerhalb der Stadt Goch
  • Änderung des Warenangebotes
  • Änderung der Tätigkeit und
  • Änderung des Namens des Einzelgewerbetreibenden oder des Firmennamens.

Die Gewerbeummeldung ist umgehend vorzunehmen. Sie können Ihr Gewerbe auch über das Gewerbe-Service-Portal NRW online ummelden.

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