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Bürgermeisterwahl

In Nordrhein-Westfalen wird der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Als Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Sollte kein Kandidat oder keine Kandidatin die absolute Mehrheit erzielen, findet in der Regel am 2. Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.

Die Wahlperiode für den Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin beträgt 5 Jahre.

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