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Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können ebenfalls Bürgergeld erhalten. Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen" festgelegt.

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.

Regelbedarfe ab 01.01.2025
Alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte    563,00 €
Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben    506,00 €
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt von anderen Personen leben    451,00 €
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren    471,00 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren    390,00 €
Kinder bis unter 6 Jahren    357,00 €

 

Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen angemessenen Aufwendungen übernommen. Hat der Antragsteller ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht bei den Eltern wohnen können, der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.

Ansprechpartner

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