Benötigte Formulare
Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen? Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Goch die notwendigen Unterlagen zur Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Goch, Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa stark bleibt.
Hinweis für die Bundestagswahl 2025:
Wenn Sie Deutscher oder Deutsche sind, derzeit keinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, aber trotzdem an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf ein Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Mit dem Antrag verbunden ist zugleich ein Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Unterlagen bis zum 2. Februar 2025 beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein müssen.
Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen:
- Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück?
Dann füllen Sie bitte den Antrag nach Anlage 2 zur BWO aus. Dieser Antrag muss zwar handschriftlich unterzeichnet werden, kann aber auch per E-Mail oder Telefax eingereicht werden. Richten Sie den Antrag gerne an die folgende E-Mail-Adresse: wahlamt@goch.de.
- Sie haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück, Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen?
Dann füllen Sie bitten den Antrag nach Anlage 2a zur BWO aus. Dieser Antrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und im Original beim Wahlamt der Stadt Goch eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere Ausführungen auf einem Beiblatt zu machen sind.