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Beurkundungen

Beim Jugendamt können u. a.  beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennungen mit Zustimmungserklärungen (vor- und nachgeburtlich),
  • Sorgeerklärungen (vor- und nachgeburtlich),
  • Unterhaltsverpflichtungen (sofern die unterhaltsberechtigte Person das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat)

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