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Beteiligungsanzeige und Wahlvorschläge

Allgemeines

Unter der Beteiligungsanzeige wird die Mitteilung einer Partei oder Wählervereinigung verstanden, dass sie an einer bestimmten Wahl teilnehmen will. Sie unterliegt gewissen formalen Anforderungen, darüber hinaus muss die Partei oder Wählervereinigung inhaltlichen Anforderungen genügen.

Als Wahlvorschläge bezeichnet man die zu einer Wahl aufgestellten Bewerber und Bewerberinnen bzw. Listen von Bewerbern und Bewerberinnen.

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