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Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Das Standesamt, das

  • eine Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (Beispiel: Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe),
  • eine Erklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Personenkreis: Spätaussiedler),
  • eine Erklärung nach Art. 47, 48 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Beispiel: Teilung einer Namenskette in Vor- und Familiennamen),
  • eine sog. Sortiererklärung hinsichtlich der Reihenfolge der Vornamen nach § 45 a Personenstandsgesetz,

entgegengenommen hat oder ein der Erklärung zugrundeliegendes Register führt, stellt auf Antrag der erklärenden Person eine entsprechende Bescheinigung über die Namensänderung aus.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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