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Beistandschaft durch das Jugendamt

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Feststellung der Vaterschaft

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
  • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
  • Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ansprechpartner

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