Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Feststellung der Vaterschaft
- Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes.
- Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Wir überprüfen die rechtliche Unterhaltssituation Ihres Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren.
- Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.