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Beglaubigte Registerausdrucke

Aus allen elektronischen Personenstandsregistern können beglaubigte Registerausdrucke erstellt werden.

Dazu stehen verschiedene Wege offen:

1. Nutzung des Urkundenportales, zu erreichen über diese Homepage

2. Vereinbarung eines Abholtermines

3. Anforderung per Brief.

Eine Urkundenanforderung per Fax oder E-Mail kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden.

Online können Sie die gewünschte Urkunde in verschiedenen Formaten über das Urkundenportal des Standesamtes Goch beantragen.

Persönliche Vorsprache zur Entgegennahme einer Urkunde ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Per Brief können Sie ebenfalls Urkunden beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes beifügen.

Eine Vollmacht wird für den Fall benötigt, dass sich die entsprechende Urkunde auf eine andere, nicht in gerader Linie mit Ihnen verwandte Person bezieht oder unter das Transsexuellengesetz fällt.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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