Jeder, der Auszüge aus der Bauakte benötigt, muss ein begründetes Interesse geltend machen. Dafür genügt ein schriftlicher Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszugs, eines notariellen Kaufvertrages oder eines Erbscheins. Dritte benötigen die Einverständniserklärung des Eigentümers.
Ebenso ist eine Kopie eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins vorzulegen.
Ein besonderes Recht für Kaufinteressenten einer Immobilie gibt es nicht.
Zur Zeit ist nur ein eingeschränkter Service hinsichtlich der Akteneinsicht möglich. Auszüge in Form von Kopien oder Scans können derzeit nicht angefertigt werden.
Über den nachfolgenden Link können Sie einen Online-Termin zur Einsichtnahme in die Bauakte vereinbaren, um ggfls. eine eigene Ablichtung (Foto) zu erstellen: Terminvereinbarung
Wir danken für Ihr Verständnis.