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Marktplatz, Klosterplatz und Platz am Steintor im Fokus

Der Marktplatz in Goch am 5. Dezember 2025 (Foto: Torsten Matenaers)
Der Marktplatz in Goch am 5. Dezember 2025 (Foto: Torsten Matenaers)

Der Bau- und Planungsausschuss hat am Abend einstimmig grünes Licht für die weiteren Verfahrensschritte des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) gegeben. Wenn der Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember sowie der Rat der Stadt Goch am 16. Dezember 2025 ebenfalls zustimmen, werden die Umgestaltung von Marktplatz, Klosterplatz sowie des Bereichs am Steintor konkret in Angriff genommen. Auch die Verkehrsplanung in diesem Bereich sowie die Umgestaltung des ehemaligen Verkehrskindergartens im Stadtpark ist Bestandteil des ISEK. Insgesamt rechnet die Stadt Goch mit Gesamtkosten für alle Maßnahmen in Höhe von 18,3 Million Euro. 60 Prozent dieser Summe können mit Landesmitteln gefördert werden.

Im Laufe dieses Jahres waren die Planungsleistungen für die drei innerstädtischen Plätze, die Umgestaltung des ehemaligen Verkehrskindergartens sowie die Vergabe des Innenstadtmanagements, das ebenfalls Bestandteil des ISEK ist, europaweit ausgeschrieben worden. Alle Aufträge konnten zwischenzeitlich vergeben werden, sodass die Planungen nun konkret beginnen können. Dabei werden nicht alle Umgestaltungen gleichzeitig ausgeführt, sondern gestaffelt. Insgesamt gilt jedoch, dass alle Maßnahmen im Rahmen des ISEK bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein müssen. Alle Verfahrensschritte werden öffentlich begleitet.

Im Oktober 2023 hatte der Rat die Umsetzung des ISEK beschlossen, inklusive einer Kostenschätzung in Höhe von zunächst knapp 12,8 Million Euro. Auf Basis dieser Zahlen wurde der Förderantrag eingereicht und Ende 2024 genehmigt. Nachdem nun detailliertere Daten der beteiligten Planungsbüros zur Verfügung stehen und die Planflächen deutlich erweitert worden sind, wird nun mit Gesamtkosten in Höhe von rund 18,3 Million Euro kalkuliert. Diese Kostenschätzung muss bis Ende kommenden Monats bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt werden, sie setzt endgültig die Förderobergrenze für alle ISEK-Maßnahmen fest. (tm)

Weitere Informationen zum ISEK gibt es in der aktuellen Beschlussvorlage im Ratsinformationssystem.

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