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Geflügelpest: Auch ein Betrieb in Goch ist betroffen

Symbolbild: Geflügelpest (Foto: niphon - stock.adobe.com)
Symbolbild: Geflügelpest (Foto: niphon - stock.adobe.com)

Wie der Kreis Kleve heute mitteilt, sind bereits am Wochenende in einem Geflügelzuchtbetrieb in Goch nach einem Verdacht auf Geflügelpest 13.500 Tiere vorsorglich getötet worden. Der Verdacht habe sich nach Laboruntersuchungen des Friedrich-Löffler-Institutes zwischenzeitlich bestätigt. Auch in einem Betrieb in Kleve ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Hier mussten gestern (19.11.25) rund 16.500 Tiere getötet werden. Um beide Betriebe gelten nun jeweils eine Schutz- und Überwachungszone.

Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die am morgigen Freitag, 21. November 2025, in Kraft tritt. Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

In der engeren Schutzzone gelten zusätzlich strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen. Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren.

Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 0 28 21 / 85-99451 zu erreichen – montags bis donnerstags 9.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 12.30 Uhr. Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Hier stehen außerdem Online-Formulare für die Meldung toter Vögel sowie Verstöße gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen. (tm)

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