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Zweckverband Gewerbepark Weeze - Goch: Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch

Lage:   südlich der Uedemer Straße (L 77) und östlich des Gewerbeparks Goch-Süd

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch hat in der Sitzung am 19.02.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Für die Grundstücke im Bereich des Zweckverbandsgebietes Gewerbepark Weeze-Goch, Gemarkung Weeze, Flur 24, Flurstücke 13 (teilw.), 18, 19, 29, 30 und 134 - die genaue Abgrenzung ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich - wird gem. § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Weeze aufgestellt.

Bisherige Darstellung:          „Fläche für die Landwirtschaft“
Künftige Darstellung:           „Gewerbliche Bauflächen (G)“ 

2. Für die Grundstücke im Bereich des Zweckverbandsgebietes Gewerbepark Weeze-Goch, Gemarkung Goch Flur 27, Flurstücke 76, 158 und 161 - die genaue Abgrenzung ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich - wird gem. § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB in der zurzeit geltenden Fassung die 137. Änderung des FNP der Stadt Goch aufgestellt.

Bisherige Darstellung:          „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
Künftige Darstellung:           „Gewerbliche Bauflächen (G)“ 

Zu dem Vorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 

Der Planvorentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch wird mit der Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 10.10.2025 im Internet unter https://www.gewerbepark-weeze-goch.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch, Rathaus der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Ferner können die im Internet veröffentlichten Unterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Weeze, Cyriakusplatz 13, 47652 Weeze, Fachbereich 6, Zimmer 22 und 25, während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dies ist zum Beispiel durch Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite www.gewerbepark-weeze-goch.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung möglich.

Bestätigung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung

Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der Aufstellungsbeschlüsse mit den Beschlüssen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch vom 19.02.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Bekanntmachungsanordnung:

Die Aufstellungsbeschlüsse der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Aufstellungsbeschlüsse nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 
b) die Aufstellungsbeschlüsse der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch sind nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 
c) der Verbandsvorsteher hat die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder 
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband Gewerbepark Weeze - Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 

Goch, den 26.08.2025

Der Verbandsvorsteher

gez. Knickrehm

 

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