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Widmung einer Verkehrsfläche

Widmung einer Verkehrsfläche

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23. September 1995 (GV.NRW 1995 S.1028 ff.) in der zurzeit geltenden Fassung wird die nachstehend aufgeführte Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde-straße gewidmet:

StraßeGemarkungFlurstücksbezeichnung
Platz des HandwerksGoch Flur 28, Flurstück 288

Die zuvor aufgeführte Verkehrsfläche ist im folgenden Lageplan gelb markiert.

Die Widmung der vorgenannten Verkehrsfläche gilt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Goch als bekannt gegeben.

Gegen die Widmung kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungs-gericht Düsseldorf erhoben werden. Weitere Informationen hierzu sind der Internetseite www.justiz.de zu entnehmen.

Goch, den 12.05.2026

Stephan Luyven
-Bürgermeister-
 

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