Inhalt

Öffentliche Zustellung, Mitteilung über die Antragstellung einer Unterhaltsleistung

Stadt Goch
Der Bürgermeister


Öffentliche Zustellung

Name, Vorname:                          Stojanova, Tetiana

Zuletzt bekannte Anschrift:     Moskau, Russland

Schreiben vom 23.01.2025:      Mitteilung über die Antragstellung einer Unterhaltsleistung gem. § 7 UVG Unterhaltsvorschussgesetz

Die an Frau Stojanova, geb. 04.11.1995, gerichtete Mitteilung über die Antragstellung einer Unterhaltsleistung gem. § 7 UVG Unterhaltsvorschussgesetz vom 19.03.2025 konnte nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt nicht ermittelt werden kann.

Das oben genannte Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2000 (BGBI l 2354) öffentlich zugestellt.

Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei

Stadtverwaltung Goch
Jugendamt - Unterhaltsvorschusskasse
Markt 2
47574 Goch

Vor der Abholung des Schriftstückes bitte ich mit Frau Simons, Tel. 02823/ 320-157, Kontakt aufzunehmen.

Es gilt zwei Wochen nach der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Goch als zugestellt.

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Simons

Sie haben das Ende der Seite erreicht