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Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz

Herr Stephan Luyven hat durch seine Annahme der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Goch gemäß § 37 Ziffer 6 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung sein Mandat als Ratsmitglied verloren. Als Nachfolger für Herrn Luyven wird gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung

Frau Anne Bienen gen. Scholte, Boeckelter Weg 473, 47574 Goch,

als Ersatzbewerberin der Reserveliste der „Christlich Demokratischen Union“ (CDU) für die Wahl der Vertretung der Stadt Goch im Jahr 2025 festgestellt.

Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Goch, den 15.10.2025                
Die Wahlleiterin                   
gez. Bettina Gansen                                            
                        
                            
                           
 

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