Nachdem der Wahlausschuss der Stadt Goch in seiner Sitzung am 16. September 2025 das endgültige Wahlergebnis festgestellt hat, werden gemäß § 15 Absatz 4 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Goch zu wählenden Mitglieder (Wahlordnung) die Namen der gewählten Bewerber öffentlich bekannt gemacht:
Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Goch zu wählenden Mitglieder:
Zahl der Wahlberechtigten: 7.852
Gewählt haben: 765
Ungültige Stimmen: 10
Gültige Stimmen: 755
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Mona Neutzer 77
Johannes Leermakers 34
Listenwahlvorschlag der AfD 125
Franz van Beek 70
Georg Bornheim 19
Barbara Coppers 35
Mario Switalla 10
Alpha Oumar Diallo 10
Ekaterina Gómez Suarez 30
Listenwahlvorschlag der SPD 157
Theo Becker 15
Guled Adan 13
Dr. Rose Wecker 45
Aysel Saka 14
Olga Cherniavska 38
Verena Michels 63
Das Integrationsgremium besteht gemäß § 15 Absatz 2 der Wahlordnung aus 10 in Anwendung des § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gewählten Mitgliedern und 5 Mitgliedern des Rates.
Die Anzahl der Sitze im Integrationsgremium der Stadt Goch ist wie folgt zuzuteilen:
Mona Neutzer 1
Listenwahlvorschlag der AfD 2
Franz van Beek 1
Barbara Coppers 1
Listenwahlvorschlag der SPD 2
Dr. Rose Wecker 1
Olga Cherniavska 1
Verena Michels 1
Der Wahlausschuss stellte weiter fest, dass folgende Bewerber als Wahlvorschläge aus einer Liste gewählt worden sind:
Listenwahlvorschlag der AfD
Lars Morgenstern
Dogan Kocak
Listenwahlvorschlag der SPD
Martin Lersch
Fatma Schneiders
Gemäß § 39 Absatz 1 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch er-heben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin, Wahlamt, Markt 2, 47574 Goch schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Vom Tage der Bekanntmachung ab läuft gemäß § 63 Absatz 2 KWahlO die Frist zur Erhebung von entsprechenden Einsprüchen gegen die Wahl.
Goch, den 17.09.2025
Stadt Goch
Die Wahlleiterin
gez. Bettina Gansen