Gemäß §§ 34 Absatz 1, 46b des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG) in Verbindung mit §§ 61 Absatz 3, 75a der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO) hat der Wahlausschuss der Stadt Goch in seiner Sitzung am 16. September 2025 das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Goch festgestellt. Nachfolgend wird das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt gegeben:
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Goch
Zahl der Wahlberechtigten: 29.439
Gewählt haben: 14.630
Ungültige Stimmen: 87
Gültige Stimmen: 14.543
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
Stephan Luyven 6.026 (41,44 %)
Jerome Vermaten 4.679 (32,17 %)
Dietmar Stalder 2.019 (13,88 %)
Gustav Kade 1.819 (12,51 %)
Gemäß § 46c Absatz 1 Satz 2 KWahlG ist als Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Da kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, stellte der Wahlausschuss die Notwendigkeit einer Stichwahl fest.
Gemäß §§ 39 Absatz 1, 46e Absatz 2 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, die Aufsichtsbehörde sowie wählbare Bewerber für das Amt des Bürgermeisters, auch wenn sie nicht wahlberechtigt gemäß § 7 sind, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin, Wahlamt, Markt 2, 47574 Goch schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Vom Tage der Bekanntmachung ab läuft gemäß § 63 Absatz 2 KWahlO die Frist zur Erhebung von entsprechenden Einsprüchen gegen die Wahl.
Goch, den 17.09.2025
Stadt Goch
Die Wahlleiterin
gez. Bettina Gansen