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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 sowie Entlastung des Verbandsvorstehers

  1. Die Schulverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW folgenden Beschluss gefasst:
    a.    Die Schulverbandsversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von    
           14.411.915,66 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 522.578,22 € fest.
    b.    Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 522.578,22 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
    c.    Dem Verbandsvorsteher wird für das Haushaltsjahr 2023 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
     
  2. Der Beschluss der Schulverbandsversammlung über den Jahresabschluss 2023 und die Entlastung des Verbandsvorstehers wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2023 mit seinen Anlagen sind dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Kleve mit Schreiben vom 02.07.2025 angezeigt worden.

Goch, den 17.07.2025
gez. Weber
Vorsitzender der Verbandsversammlung

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