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Haushaltssatzung 2026

Haushaltsatzung 2026

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Haushaltsjahr 2026 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Zeit vom 30.01.2026 bis zum 27.02.2025 im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.24, während der Dienststunden öffentlich aus.

Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie dessen Anlagen können Einwohner und Abgabenpflichtige nach Beginn der Auslegung bis zum 27.02.2026 Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.24, während der Dienststunden zu erheben. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Goch in öffentlicher Sitzung.

Goch, 28.01.2026
gez. Luyven
Bürgermeister
 

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