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Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Goch in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025

Der Wahlausschuss der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am 23.1.2025 für die Durchführung der Kommunalwahl im Jahr 2025 das Wahlgebiet der Stadt Goch gemäß § 4 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft getreten am 31. Juli 2024, in folgende 20 Wahlbezirke eingeteilt:

Goch, den 02. April 2025

Der Wahlleiter
gez. Ulrich Knickrehm
 

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