Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Vertreters nach der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Goch zu wählenden Mitglieder in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz
Herr Dogan Kocak hat seine Wahl zum Mitglied des Integrationsgremiums der Stadt Goch nicht angenommen. Als Nachfolger für Herrn Kocak wird gemäß § 18 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Goch zu wählenden Mitglieder in Verbindung mit § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung
Frau Marion Lockermann, Gaesdoncker Straße 65, 47574 Goch,
als Ersatzbewerberin der Reserveliste der „Alternative für Deutschland“ (AfD) für die Wahl des Integrationsgremiums der Stadt Goch im Jahr 2025 festgestellt.
Gegen diese Feststellung können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz für erforderlich halten.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin der Stadt Goch, Markt 2, 47574 Goch, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Goch, den 15.10.2025
Die Wahlleiterin
gez. Bettina Gansen