Planungsziel: Schaffung einer „Gewerblichen Baufläche“
Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Weeze:
Bisherige Darstellung: „Fläche für die Landwirtschaft“
Künftige Darstellung: „Gewerbliche Bauflächen (G)“
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Goch:
Bisherige Darstellung: „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
Künftige Darstellung: „Gewerbliche Bauflächen (G)“
Zu dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt.
Der Planentwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weeze und der 137. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze - Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.09.2026 bis einschließlich 19.10.2026 im Internet unter www.gewerbepark-weeze-goch.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht.
Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch, Rathaus der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienstzeiten (montags, dienstags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) aus. Um Terminvereinbarung wird gebeten (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Ferner können die im Internet veröffentlichten Unterlagen im vorgenannten Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Weeze, Cyriakusplatz 13, 47652 Weeze, Fachbereich 6, Zimmer 22 und 25, während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.gewerbepark-weeze-goch.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung möglich.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei dem Zweckverband Gewerbepark Weeze - Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Zweckverband Gewerbepark Weeze - Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Immissionen, Erholung), Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt (insb. die Auswirkungen auf den Lebensraum u. biologische Vielfalt), Fläche (Flächeninanspruchnahme), Boden/Relief (Versiegelung, Verlust von Bodenfunktionen), Wasser (Grundwasserneubildung, Versickerung), Klima/Luft (Schadstoffimmissionen, klimatische Situation im Plangebiet), Landschafts-/Ortsbild (Veränderungen des Landschaftsbildes), kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, historische Kulturlandschaften) sowie den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zur vorhabenbedingten Betroffenheit der planungsrelevanten Arten sowie notwendiger Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- Verkehrsgutachten zur Überprüfung relevanter Knotenpunkte zur Sicherstellung eines geordneten Verkehrsflusses.
- Hydrogeologisches Gutachten mit Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und Empfehlungen zur Anlage von Versickerungsanlagen.
- Immissionsprognose Stickstoff- und Säuredeposition: es werden Aussagen zur Ausbreitung der Immissionen und zu den Auswirkungen auf FFH-Gebiete getroffen.
- Stellungnahme des Kreises Kleve mit Hinweisen und Anregungen zum Artenschutz, zum Naturschutz und zum Immissionsschutz
- Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW mit Informationen zur Erdbebengefährdung und zum Schutzgut Boden
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Goch, den 31.08.2026
Der Verbandsvorsteher
gez. Luyven