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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches zum Bebauungsplan Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“

Lage: im östlichen Bereich des Ortsteils Goch, östlich und westlich der Moyländer Straße im Bereich zwischen Hunsberg und nördlich der Appeldorner Str.

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 27.05.2025 folgenden Beschluss gefasst: 

„Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ – die genaue Abgrenzung ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich – wird gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, dieser Bebauungsplan aufgestellt.“

Der Bebauungsplan Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 27.05.2025 ferner beschlossen, für diesen Bebauungsplan die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ wird mit der Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom 21.08.2025 bis einschließlich 23.09.2025 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, Markt 2, 3. Obergeschoss während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dies ist zum Beispiel durch Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.

Bestätigung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung

Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 27.05.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 82 Goch – „Moyländer Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen den Aufstellungsbeschluss nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 

Goch, den 12.08.2025

Der Bürgermeister

gez. Knickrehm

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