Lage: nördlich der Hülmer Straße, westlich Irmgardis Kindergarten Hülm
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 26.02.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Für das Grundstück / die Grundstücke der Gemarkung Hülm, Flur 9, Flurstücke 80, 81 und 82 – die genaue Abgrenzung ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich – wird gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, der Bebauungsplan Nr. 5 Hülm – „Hülmer Straße“ aufgestellt.
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 26.02.2025 ferner beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 5 Hülm – „Hülmer Straße“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Planvorentwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Hülm“ – „Hülmer Straße“ wird mit der Vorentwurfsbegründung in der Zeit vom 18.03.2025 bis einschließlich 22.04.2025 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird öffentlich unterrichtet.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dies ist zum Beispiel durch Abgabe einer Stellungnahme über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.
Bestätigung gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) in der derzeit gültigen Fassung
Es wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut des Aufstellungsbeschlusses mit dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 26.02.2025 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der BekanntmVO verfahren worden ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 5 Hülm – „Hülmer Straße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen den Aufstellungsbeschluss nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) der Aufstellungsbeschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Goch, den 27.02.2025
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gansen