Lage: Pfalzdorf, in Verlängerung der Straßen Bovenheide und Lemscheheide
Bisherige Darstellung: „Dorfgebiete“
Künftige Darstellung: „Wohnbauflächen“
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 24.09.2024 beschlossen, den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Entwurfsbegründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nochmals gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu veröffentlichen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits in der Zeit vom 18.03.2024 bis 21.04.2024 durchgeführt. Wegen eines formalen Fehlers bei der Durchführung dieser Beteiligung erfolgt nunmehr eine Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Planentwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.
Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Lärm und Verkehr), Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt (Lebensraum und biologische Vielfalt), Fläche und Boden (Flächeninanspruchnahme, Bodenversiegelung, Verlust von Böden), Wasser (Grundwasser, Hochwasser- und Starkregen), Klima und Luft (klimatische Situation und Gerüche), Wirkungsgefüge (Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander), Landschaftsbild (Veränderungen des Landschaftsbildes), kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Bodenarchäologie) sowie sonstige Umweltbelange
- Stellungnahme des Kreises Kleve vom 18.01.2024 mit Hinweisen und Anregungen als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes sowie als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Naturschutzes.
- Stellungnahme des Kreises Kleve vom 15.04.2024 mit Hinweisen und Anregungen als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Naturschutzes und als Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde zum Bodenschutz.
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Informationen zur Eingriffsvermeidung, zur Eingriffsminimierung und zum Ausgleich bzw. Ersatz der unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft
- Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung mit Aussagen zum Vorkommen und der Betroffenheit planungsrelevanter Arten und zu Vermeidungsmaßnahmen (Fäll- und Rodungsarbeiten, Beleuchtung)
- Archäologisches Gutachten mit Aussagen zur Bodendenkmalpflege und den Ergebnissen einer Qualifizierten Prospektion aufgrund eines vermuteten Bodendenkmals
- Baugrundgutachten mit Aussagen zur Eignung des Untergrundes als Baugrund, zu den hydraulischen Eigenschaften des Bodens zur Planung von Versickerungsanlagen und zu den örtlichen Grundwasserverhältnissen
- Beurteilung der Geruchsbelastung auf Grundlage eines bestehenden Geruchsgutachtens mit Untersuchungsraum in mittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
- Beurteilung der Lärmbelastung durch Schienen- und Straßenverkehr
- Verkehrsgutachten mit Aussagen zur zukünftigen Verkehrsbelastung und Dimensionierung der Straßenräume
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Goch, den 25.02.2025
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gansen