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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zur 128. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Goch

Lage: Nördlich des Ortsteils Asperden, südlich der Maasstraße

Bisherige Darstellung: „Flächen für die Landwirtschaft“
Künftige Darstellung: „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Floating-PV-Anlage“, „Grünflächen“ und „Wasserflächen“

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 27.11.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Der Planentwurf der 128. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der Entwurfsbegründung einschließlich dem Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und den nach Einschätzung der Stadt Goch wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 im Internet unter www.goch.de/beteiligungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen zeitgleich die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Dienstzeiten (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung, im Neubau des Rathauses, Markt 2, 3. Obergeschoss aus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (telefonisch: 02823/320-200, per E-Mail: stadtplanungsamt@goch.de).

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann abgegeben werden. Sie sollen bevorzugt elektronisch übermittelt werden. Dies ist über die Internetseite www.goch.de/beteiligungen möglich. 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Stadt Goch abgegeben werden, beispielsweise schriftlich oder zur Niederschrift. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den oben bezeichneten Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Goch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Erholung (Immissionen, Erholung), Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt (insb. die Auswirkungen auf den Lebensraum u. biologische Vielfalt), Fläche (Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung), Boden (Versiegelung), Wasser (Beschattung Gewässer, Oberflächenwasser, Hochwasserschutz), Klima/Luft (Schadstoffimmissionen, klimatische Situation im Plangebiet), Landschaft (Veränderungen des Landschaftsbildes, Erholung), Kultur- und Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler) und sonstige Umweltbelange sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Umweltauswirkungen und die Maßnahmen und Bilanzierung zum Ausgleich der Umweltauswirkungen
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stufe I und II) mit Aussagen und Hinweise zur Betroffenheit oder Beeinträchtigung der planungsrelevanten Arten Löffelente, Pfeifente, Schnatterente, Tafelente, Silberreiher, Teichhuhn, Nachtigall, Zwergsäger, Gänsesäger, Kormoran und Flussseeschwalbe sowie die notwendigen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Blendgutachten mit Aussagen zu den Blendwirkungen auf den Straßen- und Flugverkehr
  • Makrophytenuntersuchung mit Aussagen zu den Auswirkungen der schwimmenden PV-Anlage auf die Makrophytenvegetation
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Belange der Bergaufsicht
  • Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Überschwemmungsgebiete, Risikogebiete, Wasserrahmenrichtlinie)
  • Stellungnahme des Kreises Kleve als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes zur notwendigen Untersuchung der planungsrelevanten Arten
  • Stellungnahme des Kreises Kleve als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Naturschutzes zur notwendigen Untersuchung zu den Auswirkungen auf die Natur, der Landschaft und das Landschaftsbild sowie der Forderung nach weiteren Informationen zum Bau, Betrieb und Unterhaltung der PV-Floating-Anlage sowie dessen Lage
  • Stellungnahme des Kreises Kleve als Träger der Landschaftsplanung zur Anpassungsnotwendigkeit des Landschaftsplans
  • Stellungnahme des Niersverbandes zu den unterschiedlichen Wasserständen und die damit verbunden zu berücksichtigenden Anforderungen an den Bau und Betrieb der Floating-PV-Anlage

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Goch, den 21.05.2025
Der Bürgermeister

Knickrehm

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